Das Medizinalberufegesetz verpflichtet berufstätige ApothekerInnen zur regelmässigen Fortbildung. Die FPH Offizin www.fphch.org kontrolliert die Fortbildungstätigkeit für den Erhalt des Fähigkeitsausweises FPH und des Fachapothekertitels in Offizinpharmazie.
Gerne verweisen wir Sie auf die Angebote folgender Bildungsanbieter